Wildschäden und Wildunfälle nehmen zu

Dienstag, 29. Januar 2013 12:03 geschrieben von  Christopher Rohde

WALDECK-FRANKENBERG. Mit jedem Jahr erhöht sich in Waldeck-Frankenberg die Zahl der Wildunfälle und der Wildschäden durch Schwarzwild. Dabei wurden im vergangenen Jahr erheblich mehr Sauen erlegt als in den Jahren zuvor. Gerade die revierübergreifenden Ansitzdrückjagden haben sich als geeignetes Mittel zur Reduktion der Bestände erwiesen.

Man hat den Revierpächtern in der Vergangenheit gern den schwarzen Peter zugeschoben und behauptet, die Jäger schießen zu wenig. Das das nicht der Fall ist zeigen die nackten Zahlen:  Ca. 6000 Schwarzkittel wurden in Waldeck-Frankenberg erlegt, Hessenweit wird die Zahl von 75.000 Stück gehandelt.

Was lässt die Population so ansteigen? Milde Winter, stark tragende Buchen und Eichelmast begünstigen die Nahrungsaufnahme und damit die Populationsrate. Dazu kommt, dass der Mais und Rapsanbau immer größere Dimensionen annimmt. Zum einen ist auch hier das Futterangebot enorm, zum anderen bieten diese Felder auch Deckung. Der Jäger hat hier das Nachsehen und muss in der Regel für den ausufernden Wildschaden zahlen. Ein nicht zu unterschätzender Aspekt liegt auch in der falschen Bejagung. Schießt man die alten Stücke und die Leitbache, haben die Keiler leichtes Spiel mit der führungslosen Rotte und so werden selbst Frischlinge schon beschlagen. Dieses Spiel wiederholt sich in unregelmäßigen Abständen und führt somit zu einer exlosionsartigen Vermehrung.

Durch enorme Wildschäden und Wildunfälle werden die Jagdreviere immer schwieriger zu verpachten sein. Teilweise gehen die Jagdgenossenschaften schon so weit, dass sie Reviere mit hohem Wildschaden für wenige Euros verpachten und sich mit einer geringen Wilschadenpauschale zufrieden geben.  Die Jagdscheininhaber und die Landwirte sind also gut beraten, sich an einen Tisch zu setzen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen um eine intensive aber waidgerechte Bejagung der Wildbestände zu ermöglichen. Bei Wildunfällen verhält es sich ähnlich. Setzt der Revierpächter eine Drückjagd an und kommt es infolge dieser Jagdausübung zu einer Kollision von Wild mit einem Verkehrsteilnehmer, ist der Revierinhaber unter Umständen haftbar zu machen. Hier gibt es bereits einige Gerichtsurteile zu Lasten des Revierpächters.

Wie auch immer sich die Sache entwickelt. Es bleibt spannend.

Zuletzt bearbeitet am Dienstag, 29. Januar 2013 13:55
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