Entschädigung für unerlaubte Postwurfsendungen

Donnerstag, 06. Dezember 2012 07:21 geschrieben von  Christopher Rohde

LÜNEBURG/KORBACH. Das dürfte auch für Menschen in Waldeck-Frankenberg interessant sein, vor allem für die, die keine Reklame in ihrem Briefkasten wünschen: Nach einem Urteil des Landgerichts Lüneburg sind derartige Zustellungen unzumutbar, wenn sich der Empfänger mit einem Hinweisschild am Briefkasten deutlich dagegen wehrt.

Der Rechtsanwalt Henning Grewe aus Lüneburg hatte bereits vor einem Jahr in eigener Sache erfolgreich gegen das Einwerfen von Reklamesendungen in Briefkästen vor Gericht einen Sieg errungen. Er vertrat in dieser Sache nun ebenfalls einen Mann aus Bremen, dem die Post nun 2000 Euro zahlen muss. Nach Auskunft der Rechtsanwaltskanzlei sind Postwurfsendungen "gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers eine unzumutbare Belästigung und ein Eingriff in das persönliche Recht auf informelle Selbstbestimmung" - und so sah es auch das Landgericht Lüneburg.

Gegenüber 112-magazin.de betont Rechtsanwalt Grewe, dass grundsätzlich die Firma mit einer Unterlassungsklage zu rechnen hat, die im Impressum des jeweiligen Prospektes oder der Postwurfsendung steht, keinesfalls jedoch der Zustellbetrieb. Weiterhin erklärte Rechtsanwalt Grewe, es sollte ein deutlich sichtbarer Aufkleber mit folgendem Wortlaut "Keine Werbung-Keine Postwurfsendungen" auf dem Briefkasten angebracht werden.  

Quelle: Herzbruch, Bender & Kollegen

 

 

 

Zuletzt bearbeitet am Donnerstag, 06. Dezember 2012 11:29
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