Artenschutz statt Abschuss

Samstag, 07. Juli 2012 09:05 geschrieben von  Migration

Artenschutz statt Abschuss

NABU fordert die Novellierung der Bundes- und Landesjagdgesetze

Bisher besteht selbst auf offiziell dem Naturschutz gewidmeten Flächen von weniger als 75 Hektar keine Chance, den Abschuss von Enten, Gänsen oder Hasen zu untersagen.

05. Juli 2012 - In seinem endgültigen Urteil vom 26. Juni 2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. „Das Urteil zeigt einmal mehr, dass großer Reformbedarf beim Bundesjagdgesetz und der Landesjagdgesetze besteht.“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke. „Die Jagdgesetze des Bundes und der Länder müssen dringend nach ethischen und ökologischen Kriterien novelliert werden.“, fordert Tschimpke. „Dabei muss Grundeigentümern, die weniger als 75 Hektar zusammenhängende Grundfläche und damit keine Eigenjagd besitzen, grundsätzlich das Recht eingeräumt werden, die Jagd auf ihren Flächen aus Gründen des Natur- und Artenschutzes sowie aus Gewissensgründen einzuschränken oder gänzlich zu untersagen.“

In Deutschland existiert seit dem 19. Jahrhundert das Revierjagdsystem, welches die Jagdausübung an Jagdbezirke (Reviere) koppelt, die der Grundstückseigentümer als Inhaber des Jagdrechts selbst bejagt oder zur Ausübung der Jagd verpachtet. Personen deren Flächenbesitz weniger als 75 Hektar beträgt, wurden bisher verpflichtet, einer Jagdgenossenschaft beizutreten und somit die Jagd auf ihrem Grundstück zuzulassen.
Geklagt hatte nun eine Privatperson, die die Jagd auf ihrem Grundstück aus ethischen und tierschutzbezogenen Gründen nicht hinnehmen wollte. Das Gericht entschied, dass die deutschen Jagdrechtsbestimmungen bezüglich der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften den in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Schutz des Eigentums verletzen.

Bisher besteht selbst auf offiziell dem Naturschutz gewidmeten Flächen von weniger als 75 Hektar keine Chance, den Abschuss von Enten, Gänsen oder Hasen zu untersagen, wenn der Jagdpächter dazu nicht bereit ist. Deshalb ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nur folgerichtig und längst überfällig, so Tschimpke.

Der NABU hat ein Hintergrundpapier zum EGMR-Urteil veröffentlicht und appelliert nunmehr an Bund und Länder, das Urteil schleunigst über entsprechende Änderungen der Jagdgesetze des Bundes und der Länder umzusetzen.

Für Rückfragen:
Stefan Adler
NABU-Waldreferent
Tel. 030-284984-1623
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Zuletzt bearbeitet am Samstag, 07. Juli 2012 09:10
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