Jäger verurteilt...

Mittwoch, 02. Mai 2012 13:06 geschrieben von  Migration

Jäger wegen Habichtfang verurteilt

Habicht

Vor dem Amtsgericht Duisburg (NRW) mussten sich am  08.02.2012 vier Jäger wegen des Betriebes einer illegalen Greifvogelfalle und dem Fang mindestens eines Habichts verantworten. Der Hauptbeschuldigte wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 25 € (Gesamtgeldstrafe 1.500 €) verurteilt. Der Mann, der wegen verschiedener Jagdvergehen aktuell über keinen Jagdschein verfügt, wird seine Erlaubnis wohl nie mehr zurück erhaklten. Die Verfahren gegen seine drei Kollegen wurden gegen Zahlung von Geldbußen (jeweils zwei Mal 1.500 € und ein Mal 1.000 €) eingestellt.

Mitarbeiter des Komitees gegen den Vogelmord hatten die geräumige Falle unweit des Lohheidesees mit einem darin befindlichen Habicht am 31.01.2010 gefunden und die Polizei gerufen. Das Gerät wurde im Beisein des jetzt Verurteilten deaktiviert. Einen Monat später kontrollierten Vogelschützer die Fangstelle erneut und staunten nicht schlecht, als sie die Falle wieder aktiv vorfanden. Die Polizei wurde wieder gerufen, dieses Mal versuchte der Täter sogar, die Beamten daran zu hindern, die Falle stillzulegen.

Der Hauptbeschuldigte gab heute zu, die Falle gebaut und betrieben zu haben. Im Rahmen der Verhandlung wurde festgestellt, dass der Mann gewohnheitsmäßig Greifvögel fing - die Mindeststrafe dafür liegt eigentlich bei 3 Monaten Haft oder ersatzweise 90 Tagessätzen Geldstrafe. Warum das Gericht unter diesem Strafmaß blieb, ist nicht bekannt.

Quelle: komitee.de

Lesen Sie dazu auch unsere Pressemeldungen vom Frühjahr 2010:

Zuletzt bearbeitet am Mittwoch, 02. Mai 2012 13:15
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