Sexualverbrechen an Kindern werden nun endlich härter bestraft - Die Grünen und Linken blockierten dies seit 18 Jahren

Montag, 12. Juli 2021 12:39 geschrieben von  Matthias Böhl
Ein Sexualverbrechen an Kindern verändert deren Leben für immer auf die schrecklichste Art und Weise. Rund 17.000 Fälle wurden der Polizei allein in 2020 bekannt. Ein Sexualverbrechen an Kindern verändert deren Leben für immer auf die schrecklichste Art und Weise. Rund 17.000 Fälle wurden der Polizei allein in 2020 bekannt. Symbolfoto: Matthias Böhl, 112-Magazin

Liebe Leser, kennt Ihr die Deutsche Teddystiftung? Diese Organisation setzt sich dafür ein und realisiert, dass Kinder in Notlagen von Einsatzkräften mit einem Teddybär getröstet und versorgt werden können.

Wie kam es dazu?

Wittmund, 29.Oktober 1997, ca. 19:30 Uhr. Polizeibeamten sollen ein 9-jähriges Mädchen nach einem Sexualverbrechen befragen. Ein schier unmögliches Unterfangen. Unter den Beamten ist damals auch Franz Andratzke. Er schaffte es zu dieser Zeit, mit Hilfe eines Teddybären einen Zugang zu dem schwer traumatisierten Mädchen zu finden und die notwendige Befragung durchzuführen. Dieses Erlebnis hat den Polizeibeamten so sehr inspiriert, dass er es mit seinem Elan geschafft hat, dass mittlerweile Rettungs- und Polizeifahrzeuge in ganz Deutschland mit Rettungsteddys ausgestattet sind.

Der Anlass für diese Entwicklung: Ein schweres Verbrechen an einem Kind, ein sexueller Missbrauch, der das Leben dieses und vieler anderer Kinder für immer auf eine widerliche und kaum vorstellbare Weise verändert. Seit 2009 wurden allein in Deutschland jedes Jahr rund 14.000(!!!) Fälle von Kindesmissbrauch polizeilich erfasst. Im Jahr 2020 waren es sogar knapp 17.000 Fälle in Deutschland. Dabei darf man freilich nicht vergessen, dass dies „nur“ die polizeilich erfassten Fälle sind und die Dunkelziffer wahrscheinlich noch einmal um ein Vielfaches höher liegt.

Was mir Kriminalbeamten, die sich mit der Aufklärung von Missbrauchsfällen an Kindern beschäftigen, bei meinen Recherchen berichten, ist kaum vorstellbar: „Säuglinge, die in Frischhaltefolie nahezu eingeschweißt wurden, mit einem Schlauch versehen, der im letzten Moment, wenn das Baby schon blau angelaufen und kurz vor der Bewusstlosigkeit war, für eine Luftzufuhr sorgte“ „Kleinste Kinder, anal penetriert“, schildert mir einer der Beamten, als er Beispiele dafür gibt, was sie finden, wenn sie Datenträger potenzieller Täter auswerten. So grausam, dass ich nicht noch weitere Schilderungen der Ermittler beschreiben möchte.

Da wirkt es wie ein schlechter Scherz, wenn man hört, dass es in unserem Land Parteien gibt, die sich vor rund 18 Jahren – erfolgreich – gegen eine Verschärfung der Strafen für Kindesmissbrauch ausgesprochen haben und somit verhindert haben, dass Kindesmissbrauch grundsätzlich immer als Verbrechenstatbestand eingestuft wird, der automatisch eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis nach sich zieht. In Deutschland betrug die Höchststrafe für den Besitz von Kinderpornografie bislang gerade einmal drei Jahre. Ginge es nach Willen der Parteien "Bündnis 90 Die Grünen" und "Die Linke", bliebe dies auch so.

Bereits vor 18 Jahren, in 2003, hatte die Bundestagsfraktion CDU/CSU „Strafverschärfungen im Bereich der Kinderpornografie“ gefordert. Außerdem wollte die Union, dass Kindesmissbrauch grundsätzlich als Verbrechen und nicht als Vergehen eingestuft wird. Durch die Gegenstimmen von Grünen, SPD und Linken wurde dieser Antrag damals abgelehnt.

Achtzehn Jahre lang wurde sexueller Missbrauch von Kindern also auch weiterhin als Vergehen eingestuft und somit mit dem Diebstahl eines Päckchens Butter, oder dem Knacken eines Zigarettenautomaten gleich gesetzt. Achtzehn Jahre lang wurde eine Hinterziehung von Steuern unter Umständen härter bestraft, als der wiederholte Missbrauch von Kindern. Achtzehn Jahre lang haben diese Menschen, die damals gegen eine Strafverschärfung stimmten, weiterhin Politik gemacht. 

Achtzehn Jahre später – Anfang 2021 – wurde erneut der Antrag von der CDU/CSU Fraktion gestellt. Nach anfänglichen Absagen durch die SPD Justizministerin Christine Lamprecht und dann weiteren, mehreren und massiven Forderungen der CDU/CSU und durch den Unmut vieler Bürger wurde die Gesetzesänderung dann doch von  der Justizministerin abgesegnet, Kindesmissbrauch als Verbrechen einzustufen. Auch den Versuch des Cybergrooming (Ansprechen von Kindern über das Internet, mit dem Ziel sexueller Handlungen) unter Strafe zu stellen, und den Ermittlern bei ihrer Arbeit mehr Rechte einzuräumen, ist nun Bestandteil des neuen Gesetzes. Wieder musste dieser Antrag abgestimmt werden, was am 25.März dieses Jahres geschah. Wieder stimmten "Bündnis 90 Die Grünen" und "Die Linke" und diesmal leider auch die FDP nicht für diese Gesetzesänderung. Diesmal hatte der längst überfällige Vorstoß aber Gott sei Dank dennoch Erfolg und künftig wird ein Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen verfolgt. Ebenso auch der Besitz, die Verbreitung und Beschaffung von Kinderpornografie. Seit dem 22. Juni sind die verschärften Regeln nun endlich per Gesetz in Kraft getreten.

Es ist schier unvorstellbar, wie es Parteien geben kann, einen Kindesmissbrauch mit einer Diebstahlshandlung gleich setzen wollen und sich einer Strafverschärfung und mehr Kompetenzen und Rechten der zuständigen Ermittler verschließen. Wie kann es sein, dass solche Parteien überhaupt in der Politik vertreten sind und Entscheidungen treffen dürfen? Wie kann es denn sein, dass man der Strafverfolgung bei so schweren Verbrechen an den wehrlosesten Menschen unserer Bevölkerung – unseren Kindern – über 18 Jahre lang nicht mehr Bedeutung zumessen möchte, als dem Diebstahl eines Fahrrades? Wie kann es möglich sein, dass solche Menschen in der Politik unser Land vertreten sollen?

Am 22. Juni diesen Jahres wurde unter anderem in der "Aktuellen Stunde" des WDR Fernsehen nach einem Kinderschänder gefahndet, der auf einem Tatvideo eindeutig zu erkennen war. Polizei und Staatsanwaltschaft waren am Ende ihrer Möglichkeiten angelangt, den gefährlichen Täter zu fassen. Sie hatten aber doch ein Bild des Täters, was in einem Tatvideo vorhanden war. Dieses Foto durften sie aber aus Datenschutzgründen nicht verwenden, um damit eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Mann durchzuführen. Die Beamten und Staatsanwälte wussten also, dass der Täter weiterhin Kinder missbrauchen könnte, dies sogar sehr wahrscheinlich ist, sie wussten, dass sie ein Foto von ihm hatten, was sie aber nicht verwenden durften, weil der Datenschutz es verbietet. Es ging also Zeit ins Land, in der die Ermittler weiterhin alles versuchten, den Täter ausfindig zu machen und wussten, dass er in dieser Zeit vermutlich weiterhin Kinder missbrauchen wird. Und immer im Hinterkopf dabei: „Wir haben doch ein Foto. Warum dürfen wir das nicht verwenden?“.

Am 22.Juni, dem Ausstrahlungstermin der "Aktuellen Stunde", durfte die Polizei das Foto dann doch verwenden und nur etwa 20 Minuten nach der Ausstrahlung des Beitrages konnte der Moderator noch in der Sendung vermelden: „Der Täter konnte so eben in Berlin ohne Widerstand festgenommen werden“.

Dieser unhaltbare Zustand, dass der Datenschutz und der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Täter über die Aufklärung und Verhinderung weiterer Verbrechen – auch an kleinen und kleinsten Kindern – gestellt werden, wäre ein weiterer Anlass, einen Antrag auf Verbesserung zu stellen und entsprechende Gesetzesänderungen im Bundestag zu erarbeiten und voranzutreiben. Dies wird aber mit Parteien, die gegen Strafverschärfungen bei Kindesmissbrauch stimmen, nicht möglich sein. 

 

In den kommenden Wochen lest Ihr bei uns auch einen Bericht, in dem ein Ermittler der Kriminalpolizei, der für die Aufklärung von Sexualverbrechen an Kindern zuständig ist, im Rahmen der Serie „Menschen hinter den Kulissen“ über die Eindrücke, Aufgaben und Motivationen seines Berufes berichtet.

Zuletzt bearbeitet am Montag, 12. Juli 2021 16:36
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