Wettbüro-Einbruch: 25-Jähriger in Haft

Montag, 28. Januar 2013 12:19 geschrieben von  Bernd Schünemann, HNA

KORBACH. Zu zehn Monaten Haft hat das Korbacher Amtsgericht einen jungen Mann aus Nordwaldeck verurteilt. Amtsrichter Karl-Heinz Kalhöfer-Köchling befand den Mann für schuldig, im August 2011 in ein Korbacher Wettbüro eingebrochen zu sein. Weil der Angeklagte wegen einer anderen Tat noch unter Bewährung stand, muss er die Haftstrafe antreten, wenn sie rechtskräftig wird.

Schon Anfang Januar war wegen des Einbruchs verhandelt worden. Am Montag wurde noch ein weiterer Zeuge gehört. Zeugen für die Tat hatte es nicht gegeben. Im Gericht schwieg der 25-Jährige. Und auch Spuren gab es nicht - bis auf einen Blutstropfen, der auf die Spur des Mannes führte. Anhand der Indizien und des Blutstropfen verurteilte Kalhöfer-Köchling den Mann. Er sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Einbruch begangen hatte, bei dem etwa 4500 Euro Bargeld erbeutet wurden.

Insider-Wissen
Weil seine damalige Freundin in dem Wettbüro gearbeitet habe, habe er das Wissen gehabt, dass in der Nacht diese Geldmenge in der Kasse lag. Denn normalerweise brachte der Betreiber die Einnahmen regelmäßig zur Bank. Von Insider-Wissen ging der Richter aus, weil bei dem Einbruch gezielt nur nach Geld gesucht wurde. Andere Wertgegenstände wie Flachbildschirme seien nicht beachtet worden.

DNA-Untersuchung führt zu 25-Jährigem
An der mit Sicherheitsglas ausgestatteten Eingangstür hatte die Kriminalpolizei einen Blutstropfen gefunden. Den hatte laut Richter der Täter beim Einschlagen hinterlassen. Und der war dem jungen Mann zum Verhängnis geworden. Denn die DNA-Spur aus diesem Tropfen brachte die Polizei auf die Spur des Nordwaldeckers. Der war polizeibekannt, weil er eine gefährliche Körperverletzung begangen hatte. Wegen dieser Tat, die vor dem früheren Bad Arolser Amtsgericht geahndet worden war, stand der Mann noch unter Bewährung.

Verteidiger wollte Freispruch
Mit den zehn Monaten Haft war Kalhöfer-Köchling dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Auch die sah den Mann anhand der Indizien als den Täter an und hatte sich gegen eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch, weil er die Indizien gegen seinen Mandanten als nicht ausreichend erachtete. Quelle: HNA

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