Polizei nimmt verwirrten Randalierer in Gewahrsam

Dienstag, 16. Juni 2020 09:25 geschrieben von  Migration
Die Korbacher Polizei musste am 12. Juni eingreifen und einen Mann in Gewahrsam nehmen. Die Korbacher Polizei musste am 12. Juni eingreifen und einen Mann in Gewahrsam nehmen. Symbolfoto: 112-magazin

KORBACH. Am Freitag gegen 10 Uhr musste die Polizei erstmals gegen einen 24-Jährigen einschreiten, der im Bereich des Hauptbahnhofs Korbach auf den Gleisen herumlief. Da der Mann später nochmal auffällig wurde, auf Autos geschlagen haben soll und einen verwirrten Eindruck machte, nahm die Polizei ihn in Gewahrsam.

Durch Zeugen alarmiert, traf die Polizei Korbach gegen 10 Uhr auf den 24-Jährigen am Hauptbahnhof. Dieser saß auf der hinteren Kante eines Busses, nachdem er zuvor offensichtlich die Klappe des Motorraums geöffnet hatte. Zeugen hatten berichtet, dass er auf den Gleisen herumgelaufen sein soll. Der leicht verwirrt wirkende Mann klagte über Kopfschmerzen, sodass ein Rettungswagen alarmiert wurde. Die Rettungssanitäter konnten aber keine behandlungswürdigen Verletzungen feststellen. Um ein erneutes Betreten der Gleisanlagen zu verhindern, sprachen die Polizisten einen Platzverweis für das Gebiet des Hauptbahnhofs aus. Diesem folgte der 24-Jährige auch.

Gegen 11.20 Uhr meldete sich eine Zeugin, die einen Mann beobachtete, der in der Korbacher Fußgängerzone auf Autos eingeschlagen haben soll. Die Polizei konnte in der Nähe des Tatortes den von der Zeugin beschriebenen Mann feststellen. Bei diesem handelte es sich um den Mann, der bereits um 10 Uhr am Bahnhof auffällig geworden war. Der auf einer Parkbank sitzende Mann sollte erneut kontrolliert werden. Bei der Überprüfung leistete er Widerstand, sodass er überwältigt werden musste. Der nicht alkoholisierte 24-Jährige machte einen verwirrten Eindruck. Die Polizisten nahmen ihn anschließend in Gewahrsam, später folgte die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus.

An den Autos, auf die er mit einem Kaffeebecher eingeschlagen haben soll, entstand nach ersten Erkenntnissen kein Sachschaden. Auf den 24-Jährigen warten aber Ermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. (ots/r)

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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, 16. Juni 2020 09:37
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