Kreishaus: Jagdscheine werden zurzeit nicht verlängert

Montag, 24. Februar 2020 08:56 geschrieben von  Migration
Auch im Landkreis Waldeck-Frankenberg werden Jagdscheininhaber auf ihre Verlässlichkeit überprüft. Auch im Landkreis Waldeck-Frankenberg werden Jagdscheininhaber auf ihre Verlässlichkeit überprüft. Foto: 112-magazin

WALDECK-FRANKENBERG. Die Ereignisse von Hanau werfen ihre Schatten auch in den Landkreis Waldeck-Frankenberg. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum Waffenrecht werden Jagdscheine in Hessen zurzeit nicht verlängert. Das könnte bedeuten, dass ein Jahresjagdschein, der am 31. März 2020 seine Gültigkeit verliert, nicht fristgerecht verlängert werden kann.

Das bestätigte auf Anfrage unserer Redaktion ein Mitarbeiter der Jagdbehörde im Korbacher Kreishaus. Allerdings versucht die untere Jagdbehörde die Gemüter zu beruhigen: Kein Jäger muss am 1. April seine Waffen abgeben, auch die Jagdpachtfähigkeit ohne gültigen Jagdschein bleibt von der ungewöhnlichen Maßnahme unberührt. Ob die Jagd ohne das grüne Dokument weiterhin ausgeübt werden kann, ist aber fraglich - schließlich ist die Berechtigung eine Waffe zu führen an einen gültigen Jahresjagdschein gebunden.

Derzeit müssen nach neuer Gesetzeslage sämtliche Jäger (m/w/d) vom Verfassungsschutz und vom Bundeskriminalamt überprüft werden. Leider stehen den Behörden derzeit die technischen Möglichkeiten nicht zur Verfügung. Es wird aber mit Hochdruck daran gearbeitet, versichert die untere Jagdbehörde und gibt ein Zeitfenster von vier Wochen vor. Ob allerdings sämtliche Jagdscheine zum 1. April verlängert werden können, steht nicht fest.   (112-magazin)

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Zuletzt bearbeitet am Montag, 24. Februar 2020 09:49
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