Säugling erliegt schweren Verletzungen - Haftbefehl erlassen

Mittwoch, 27. Februar 2019 12:59 geschrieben von  Migration
Ein kleines Mädchen wurde in Marburg übel zugerichtet - es erfolgte die Festnahme eines 17-Jährigen Ein kleines Mädchen wurde in Marburg übel zugerichtet - es erfolgte die Festnahme eines 17-Jährigen Foto: ots/Archiv/Polizei

MARBURG. Am 20. Februar wurde ein erst wenige Wochen alter Säugling mit massiven inneren und äußeren Verletzungen in ein Marburger Krankenhaus eingeliefert. Heute wurde bekannt, dass das Mädchen am späten Nachmittag des 26. Februar seinen schweren Verletzungen erlag.

In diesem Zusammenhang ermittelte die Staatsanwaltschaft Marburg zusammen mit der Kriminalpolizei Marburg bereits seit Mittwoch, den 20. Februar, wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts. Im Zuge der ersten Ermittlungen wurde der 17-jährige Lebensgefährte der Kindsmutter festgenommen, bei dem es sich nicht um den Vater des Kindes handelt. Seit Freitag befindet sich der Beschuldigte aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Marburg beantragten und vom Amtsgericht Marburg erlassenen Haftbefehls in Untersuchungshaft.

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte, der sich bereits in der Vergangenheit an der Betreuung des Säuglings beteiligt hatte, am 20.Februar in der von einem freien Träger zur Verfügung gestellten Wohnung der 18-jährigen Kindsmutter in Marburg auf verschiedene Weise gewalttätig auf den Säugling eingewirkt hat. Der Säugling erlitt dadurch unter anderem schwerste Kopfverletzungen. Trotz Verständigung von Rettungskräften durch die Kindsmutter und anschließender intensivmedizinischer Behandlung des Säuglings erlag dieser seinen schweren Kopfverletzungen.

Die weiteren Ermittlungen werden nunmehr wegen des Verdachts des Totschlags sowie der Misshandlung Schutzbefohlener geführt. Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten seitens des freien Trägers oder des Jugendamtes, das die Kindsmutter unterstützte, haben sich im Zuge der Ermittlungen nicht ergeben. Die Ermittlungen zum genauen Tathergang dauern derzeit an. In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft umfangreiche rechtsmedizinische Untersuchungen veranlasst. (ots/r)

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Zuletzt bearbeitet am Mittwoch, 27. Februar 2019 13:24
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