Alkoholfahrt: Polizist mitgeschleift, Lebensgefahr, Urteil

Dienstag, 13. März 2018 08:09 geschrieben von  Migration

KORBACH. Etwa 140 Meter weit ist ein Polizist bei einer Kontrolle von einem flüchtenden Auto mitgeschleift worden: Der Fahrer war alkoholisiert und sollte den Wagen verlassen, da gab der 58-Jährige Gas, lautete am 9. September 2016 die Meldung im 112-Magazin.

Damals wurde der Beamte bei dem Vorfall verletzt und begab sich zur ambulanten Behandlung ins Korbacher Krankenhaus. Der Autofahrer war weiterhin flüchtig, seine Personalien waren jedoch bekannt.

Was war geschehen?

Die Korbacher Polizei hatte am 8. September gegen 19 Uhr einen anonymen Hinweis auf einen alkoholisierten Autofahrer in Korbach bekommen. Eine Funkstreife traf den damals 58-jährigen Fahrer kurze Zeit später im Birkenweg an und führte eine allgemeine Verkehrskontrolle durch. Nachdem sich der Hinweis auf Alkohol bestätigte, wurde mit Einverständnis des Fahrers ein Atemalkoholtest durchgeführt, der positiv verlief.

Als der Fahrer von den kontrollierenden Polizeibeamten aufgefordert wurde, sein Fahrzeug zu verlassen, startete der Mercedesfahrer den Motor und fuhr los. Einer der Polizisten versuchte die Weiterfahrt zu verhindern und beugte sich ins Fahrzeuginnere. In diesem Moment beschleunigte der 58-Jährige und schleifte den Polizeibeamten etwa 140 Meter mit sich, bis sich dieser befreien konnte und auf die Straße stürzte. Der Flüchtige setzte sich in ein Waldstück ab und stellte sich am Abend der Polizei.

Was wurde dem Korbacher vorgeworfen?

Trunkenheit am Steuer (2,17 ‰), gefährliche Körperverletzung, Fahrerflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs und Körperverletzung wurden dem Mann zur Last gelegt. Vor dem Korbacher Amtsgericht räumte der 60-Jährige die Tat ein und entschuldigte sich bei dem Beamten, der damals fünf Wochen Dienstunfähig war.

Das Urteil

Richter Karl-Heinz Kalhöfer-Köchling verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von von einem Jahr und vier Monaten, die zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt wurden. Seinen Führerschein darf der 60-Jährige frühestens im September 2019 beantragen.

Die Kosten

Über 6000 Euro musste der Angeklagte bereits an das Land Hessen bezahlen, 8500 Euro Schmerzensgeld an den Beamten und die Gerichts- sowie Anwaltskosten kommen hinzu. Auch die Erlangung der Fahrerlaubnis dürfte teuer werden, sodass sich die Kosten auf etwa 20.000 Euro summieren.

Link: Kontrolle - Polizist 140 Meter weit mitgeschleift, Flucht (09.09.2016)

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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, 13. März 2018 09:03
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