Kind bei Unfall getötet: Bewährungsstrafe

Montag, 20. Juni 2011 17:31 geschrieben von  Sascha Pfannstiel

BAD AROLSEN. Nach einem Unfall, bei dem ein Mädchen (10) starb, ist der Fahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Zu dem schweren Unfall war es im August vergangenen Jahres in der Ortsdurchfahrt von Mühlhausen gekommen: Der spätere Angeklagte und sein Vater fuhren von Gembeck kommend in Richtung Korbach, als der 49-jährige Fahrer die Kontrolle über seinen Mazda MX5 verlor. Der Wagen kam von der Straße ab, stieß mit den rechten Reifen gegen einen Bordstein, überfuhr eine Einmündung und einen Gehweg, prallte gegen ein Haus und erfasste dabei ein zehn Jahre altes Mädchen. Das Kind erlitt schwerste Verletzungen, denen es einen Tag später in einem Kasseler Krankenhaus erlag. Eine Freundin des Mädchens kam knapp mit dem Leben davon.

Keine Erinnerung an Unfall: "Filmriss"
Der Unfallfahrer, der wie sein Vater auf dem Beifahrersitz schwer verletzt worden war, ließ in der Gerichtsverhandlung im Bad Arolser Amtsgericht am Montagmittag über seinen Anwalt erklären, er könne sich an den Unfall und die Autofahrt zuvor nicht erinnern. Er habe "einen Filmriss", sagte der Rechtsanwalt über das Erinnerungsvermögen seines in Twistetal lebenden Mandanten. Er könne lediglich erinnern, dass er mit seinem Vater zum Einkaufen in die Kreisstadt habe fahren wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte den 49-jährigen Twistetaler wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Mehrere Zeugen gaben am Montagmittag in ihren Vernehmungen an, der 49-Jährige sei ihnen kurz vor dem Unfall durch seine schnelle Fahrweise innerorts aufgefallen. Ein Motorradfahrer aus Mühlhausen, der dem Mazda wenige Momente vor dem tragischen Unfall entgegen kam, habe dem Cabrio ausweichen müssen, um nicht selbst mit dem Auto der beiden Männer zu kollidieren. Trotz des Motorengeräuschs seiner Maschine und seines Sturzhelms habe er "plötzlich ein lautes Quietschen und Pfeiffen vor mir gehört", sagte der Zeuge. "Was für ein Vollidiot", habe er gedacht. Von dem für das Mädchen tödlichen Unfall habe er erst auf dem Rückweg von seiner Kradausfahrt etwas mitbekommen. "Das ist ja der Wagen, das gibt es doch nicht", habe er dann gedacht.

"Oh Gott, die Kinder, das geht nicht gut"
Eine ähnlich knappe Begegnung mit dem MX5 hatte eine Frau aus Massenhausen, die an dem Abend auf dem Weg von Korbach nach Nause war und in der Ortsdurchfahrt Sekunden vor dem Unfall dem Cabrio begegnete. Kurz zuvor hatte sie die beiden Mädchen gesehen - eines davon ist die Tochter eines Verwandten. Auch sie habe den Mann am Steuer als Idioten tituliert, sagte die 36-Jährige am Montag. Sie selbst habe ihr Auto angehalten, "weil ich Angst hatte, dass der Wagen mich berührt". In diesem Moment habe sie an die Mädchen gedacht und gerufen "Oh Gott, die Kinder, das geht nicht gut" - und im selben Moment sah sie im Rückspiegel den Unfall. Unter Tränen schilderte die Frau, dass sie sofort zur Unfallstelle gerannt sei und die schwerst verletzte Zehnjährige unter dem Auto gelegen habe.

Eine 59-jährige Mühlhäuserin, die zum Unfallzeitpunkt in ihrem Garten gegenüber arbeitete, berichtete von ihren Wahrnehmungen. So habe sie "plötzlich ein ganz extremes lautes Quietschen" gehört und beim Hinschauen das driftende Auto und den Aufprall gesehen. Auch sie sei sofort zur Unfallstelle gelaufen.

Tempo beim Aufprall 40 bis 50 km/h
Ein Sachverständiger erklärte dem Gericht, dass es wegen der ABS-Bremsanlage des Cabrios keine Bremsspuren gegeben habe. Auch hätten er und sein Kollege bei den Untersuchungen im Bereich der Unfallstelle keine Blockier- oder Schleuderspuren gefunden, anhand derer man das Tempo des Wagens rekonstruieren könne. Wegen der starken Beschädigungen am Unfallwagen sei eine "deutliche Anstoßgeschwindigkeit" von 40 bis 50 Stundenkilometern realistisch. Zu Gunsten des Angeklagten könne man eine vorherige Fahrgeschwindigkeit von 60 bis 70 Stundenkilometern annehmen. Technische Mängel an dem Wagen schloss der Gutachter als Unfallursache komplett aus. Der Unfall wäre vermeidbar gewesen, wenn der Fahrer sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit gehalten hätte und aufmerksam gefahren wäre.

Das Gericht kam in seiner Beweisaufnahme zu dem Schluss, dass der 49-Jährige "zu schnell und gedankenlos" durch den Ort gefahren sei. Dies habe zu dem folgenschweren Unfall geführt. "Von leichter Fahrlässigkeit ist hier keine Rede mehr", sagte der Vorsitzende Richter. Alkohol habe auch keine Rolle gespielt.

Staatsanwalt: Viele Menschen leiden unter Folgen des Unfalls
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärte, viele Menschen würden unter den Folgen des Unfalls leiden. Das Kind habe sein Leben verloren. Die Eltern und Freunde des Mädchens würden ebenso leiden wie die Augenzeugen des Unfalls - aber auch der Angeklagte und sein Vater, die beide psychisch wie physisch noch heute mit den Folgen konfrontiert seien. Der Vertreter der Eltern als Nebenkläger unterstrich, dass seine Mandanten als Folge des Unglücks bis heute arbeitsunfähig seien. Der Vater habe in einem Krankenhaus gearbeitet und werde dies nie wieder tun können. "Er muss umschulen", verdeutlichte der Anwalt nur eine von vielen Folgen. Der Nebenklägervertreter erkannte aber gleichwohl an, dass die Versicherung des Angeklagten bislang alle Zahlungen geleistet habe.

"Was auch immer für ein Urteil gesprochen wird - das Mädchen kommt nicht zurück", sagte der Staatsanwalt am Ende seines Plädoyers. Der Anwalt des Beschuldigten erklärte, sein Mandant habe sich seiner Verantwortung gestellt. Es gebe keinen Beleg dafür, dass der 49-Jährige tatsächlich zu schnell war. "Aber irgedn etwas hat er verkehrt gemacht, sonst wäre es nicht zu dem tragischen Unfall gekommen", räumte der Verteidiger ein. "Ich würde das alles gern rückgängig machen, aber das ist nicht möglich", bekräftigte der ansonsten schweigende Angeklagte in seinem Schlusswort.

Der Mazda-Fahrer wurde entsprechend der Forderung der Anklage zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Außerdem muss der Twiastetaler 3000 Euro an den Bathildisheim e.V. spenden und die Kosten des Verfahrens sowie der Nebenklage tragen.

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