FRANKENBERG. Weil die Berufungskammer am Marburger Landgericht eine Haftstrafe um einen Monat reduziert hat, kann ein Mann aus dem Frankenberger Land seine bereits begonnene Drogentherapie ununterbrochen fortsetzen und muss nicht zwischendurch ins Gefängnis.
„Das ist absurd“, betonte der Verteidiger des Mannes. Hintergrund: Die Aussetzung ist nur bei einer Höchststrafe von zwei Jahren möglich. Die Staatsanwaltschaft habe in erster Instanz die Auffassung vertreten, dass der Angeklagte einen Monat das Gefängnis kennenlernen sollte und das Gericht sei dem gefolgt, obwohl es die erste Verurteilung seines Mandanten zu einer Freiheitsstrafe gewesen sei.
Da die Berufung auf die Reduzierung des Strafmaßes beschränkt war, ging die Berufungskammer vom erstinstanzlich festgestellten Sachverhalt aus. Der Mann hatte gestanden, seine inzwischen rechtskräftig verurteilte Ehefrau überredet zu haben, mit ihm in die Niederlande zu fahren. Mit 24 Gramm Heroin und vier Gramm Kokain wurden die beiden in Nordhessen bei einer Polizeikontrolle erwischt. Knapp ein Gramm Heroin hatte der Mann bereits unterwegs konsumiert und auch der Rest sei für den Eigenkonsum bestimmt gewesen, so das Urteil vom Juni.