FRANKENBERG/KASSEL/MARBURG. Nach den Überfällen auf Tankstellen in Kassel müssen die beiden 19-jährigen Angeklagten für zwei Jahren und vier beziehungsweise acht Monate in Jugendstrafe einsitzen. Der 15-jährige Angeklagte erhielt ein Jahr und zehn Monate Jugendstrafe auf Bewährung, der 14-jährige Angeklagte ein Jahr und sechs Monate Jugendstrafe auf Bewährung. Außerdem müssen sie jeweils 150 Arbeitsstunden ableisten.
Die Haftbefehle gegen die jüngeren Angeklagten wurden außer Kraft gesetzt. Beide müssen sich in Jugendhilfeeinrichtungen begeben, wo sie an ihrem Schulabschluss und ihrem Sozialverhalten arbeiten sollen.
Im so genannten Tankstellen-Prozess gegen vier junge Männer haben die Angeklagten zum Auftakt teilweise ausgesagt. Dabei schilderten sie unterschiedliche Versionen, wer der Anstifter zu den Überfällen in Kassel war. Es sei Zufall gewesen, dass die Taten in Kassel begangen wurden. Ursprünglich habe man die Tankstelle in Hatzfeld im Visier gehabt - dies sei aber letztlich nur ein Spaß gewesen, sagten zwei der Angeklagten.
Die Überfälle in Kassel seien aus Geldnot und Benzinmangel verübt worden, hieß es. Als Zeuge sagte der Kassierer aus, den die Angeklagten zweimal überfallen hatten. Er berichtete, dass er unter Panikattacken leide und sich in psychiatrischer Behandlung befinde, um seinen Beruf weiter ausüben zu können. Eine angebotene Entschuldigung eines der Täter schlug er aus.
Im Laufe des Verhandlungstages wurde vom Vorleben der Angeklagten berichtet. Dabei wurden teilweise Alkohol- und Drogenprobleme deutlich, dazu Schwierigkeiten in Schule und Elternhaus. Zeitweise waren drei der Angeklagten in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht. Ihnen allen ist gemeinsam: Ihr Leben wollen sie nun ändern, so ihre Aussage vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer, jeweils Jugendstrafrecht anzuwenden. Für zwei der Angeklagten komme allerdings keine Bewährung in Betracht, da sie bereits unter Bewährungsauflagen gestanden hätten. Die Anwälte der einzelnen Angeklagten forderten ebenfalls die Anwendung des Jugendstrafrechts, allerdings in allen Fällen auf Bewährung.
Quelle: HNA