Schüsse auf Kinder abgegeben - Waffe sichergestellt

Montag, 07. Februar 2022 11:30 geschrieben von  Christopher Rohde
Auch Schüsse aus einer Schreckschusswaffe sind in einem Wohngebiet nicht erlaubt. Auch Schüsse aus einer Schreckschusswaffe sind in einem Wohngebiet nicht erlaubt. Symbolfoto: 112-magazin.de

MARBURG. Die Polizei sperrte einen erheblich alkoholisierten 34 Jahre alten Mann in die Ausnüchterungszelle, nachdem er vom Balkon seiner Wohnung mit einer Schreckschusswaffe schoss und dabei nach ersten Hinweisen auf im Vorgarten spielende Kinder zielte.

Ein Kind erlitt im Verlauf des Geschehens auf durch noch nicht feststehende Umstände ein Rötung am Arm. Am Samstag, 5. Februar, um kurz nach 17 Uhr, meldeten Anwohner und Angehörige, dass ein Mann von einem Balkon aus mehrfach geschossen und dabei in Richtung der im Vorgarten spielenden Kinder gezielt habe. Durch die Befragungen und Ermittlungen identifizierte die Polizei den mutmaßlichen Schützen als Anwohner einer Wohnung in einem höher gelegenen Stockwerk eines Hauses in der Chemnitzer Straße.

Nach entsprechender Aufforderung der Polizei verließ der Mann seine Wohnung und ließ sich widerstandslos festnehmen. Der Alkotest des 34-Jährigen zeigte 1,98 Promille an, sodass die Polizei über die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht eine Blutprobe veranlasste. Das Gericht ordnete zudem die Ingewahrsamnahme bis zur Ausnüchterung an.

Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung stellte die Polizei eine Schreckschusswaffe mit ca. 100 Schuss Signal- und Knallmunition sicher und fand darüber hinaus eine Vielzahl leerer, also verschossener Patronenhülsen. Weder in dem Vorgarten noch in der unbeschädigten Kleidung der Kinder fand die Polizei Projektile. Die Ermittlungen, ob und in welcher Weise der 34-Jährige tatsächlich Projektile mit der Schreckschusswaffe verschossen hat, dauern an. Die Polizei war mit zahlreichen Streifen bis gegen 19.20 Uhr am Einsatzort. (ots/r)

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Zuletzt bearbeitet am Montag, 07. Februar 2022 11:45
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