8 Kilogramm Pyrotechnik bei Durchsuchung sichergestellt

Samstag, 28. Dezember 2019 10:32 geschrieben von  Migration
Bei einer Durchsuchung fanden Beamte 8 Kilogramm Pyrotechnik. Bei einer Durchsuchung fanden Beamte 8 Kilogramm Pyrotechnik. Symbolbild: 112-magazin.de

HOMBERG. Am 19. Dezember hat die Kriminalpolizei Homberg die Wohnung eines tatverdächtigen Jugendlichen durchsucht und eine große Menge von selbst hergestellter Pyrotechnik sichergestellt. In das Visier der Ermittler geriet der 16-Jährige aus dem Schwalm-Eder-Kreis, nachdem er bei einem Internethandel insgesamt 4 Kilogramm Magnesiumpulver bestellt hatte.

Der Internethandel informierte sofort die Polizei, nachdem das hauseigene Monitoring-Programm die brisante Bestellung erkannt hatte. Sofort wurde über die Staatsanwaltschaft Kassel beim Amtsgericht Kassel ein Durchsuchungsbeschluss beantragt. Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden die Beamten insgesamt 8 Kilogramm selbst hergestellter Pyrotechnik mit erheblicher Sprengwirkung, die der Jugendliche an Silvester abbrennen wollte.

Die sichergestellte Pyrotechnik wurde anschließend an die Sprengstoffsachbearbeiter des Hessischen Landeskriminalamtes übergeben. Den Jugendlichen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

In diesem Zusammenhang gibt die Polizei kurz vor dem Jahreswechsel und dem Verkaufsstart für Feuerwerk Tipps zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk. Jedes Jahr verletzen sich Menschen durch die falsche Handhabung mit Böllern und Raketen. Ausdrücklich warnt die Polizei davor, Silvesterknaller aus dem Ausland zu kaufen. Diese sind möglicherweise nicht geprüft und damit in Deutschland nicht nur verboten, sondern unter Umständen sogar lebensgefährlich.

Auch wer Böller selber bastelt, macht sich gemäß dem Sprengstoffgesetz strafbar und begibt sich und andere in Gefahr. Viele selbst gebastelte Feuerwerkskörper können durch geringste Einwirkungen explodieren und schwere Schäden anrichten.

Weitere Tipps der Polizei sind 

  • Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften, wie zum Beispiel Supermärkten, kaufen.
  • Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch sicher, daher soll die Gebrauchsanweisung gelesen werden.
  • Nur Feuerwerkskörper verwenden, die keine Mängel erkennen lassen.
  • Blindgänger nicht wieder anzünden! Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
  • Bei der Gemeinde informieren, wo das Böllern erlaubt ist.
  • Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen. - Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn von Raketen sein.
  • Zum Abschuss von Raketen geeignete "Rampen" (wie zum Beispiel Flaschen) verwenden.
  • Feuerwerk nie in geschlossenen Räumen zünden!

Um den Feiernden mehr Sicherheit zu bieten, haben einige Kommunen mit der Polizei Sicherheitskonzepte entwickelt. Ein Teil dieser Konzepte sind Regelungen, wo etwa das Böllern verboten ist. Auch wird die Polizei Autofahrer verstärkt an Silvester kontrollieren, um Unfälle durch Trunkenheitsfahrten vorzubeugen. (ots/r)

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