Nach versuchtem Tötungsdelikt: 2x 2.000 Euro Belohnung für Hinweise!

Mittwoch, 29. August 2018 11:26 geschrieben von  Migration

SIEGEN. Am Sonntag, den 19. August gegen 2.50 Uhr kam es in Siegen in der Hindenburgstraße 6 vor dem dortigen Schnellimbiss "Favorite Chicken" zu einem tätlichen Angriff, in dessen Verlauf ein 40 Jahre alter Geschädigter durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden ist. An der Auseinandersetzung waren mindestens sechs Personen beteiligt.  

Drei Tatverdächtige flohen über die Hindenburgstraße und im weiteren Verlauf vermutlich über die Fürst-Johann-Moritz-Straße in Richtung Sieg. Der durch die erlittenen Verletzungen in Lebensgefahr schwebende Geschädigte konnte nur durch eine Not-OP gerettet werden.  

Die flüchtigen Täter hatten ein südländisches Erscheinungsbild. Das Alter der Täter wird auf etwa 25-35 Jahre geschätzt. Es ist möglich, dass sich zumindest einer der Täter bei der Ausführung der Tat selbst verletzt hat. Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen wurden unter anderem zahlreiche Zeugen vernommen, dennoch konnten die Täter bislang nicht ermittelt werden. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und zur Ermittlung des Täters führen, wird im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft Siegen eine Belohnung von 2.000 EUR ausgesetzt. Darüber hinaus werden - unabhängig von der Belohnung der Staatsanwaltschaft Siegen - von privater Seite weitere 2.000 EUR als Belohnung für Hinweise ausgelobt, die zur Ergreifung der/des Täter(s) führen.  

Im Einzelnen werden folgende Fragen gestellt:  


1. Wer kann Angaben zur Identität der Täter oder deren Umfeld machen?  

2. Wer hat die Flucht der Täter beobachtet und kann Angaben zu einem möglichen Fluchtfahrzeug machen?

3. Wer kann Angaben über den Verbleib der Tatwaffe machen?  


Für die ermittelnde Mordkommission sind insbesondere auch Fotos oder Videos, die zur Tatzeit im Bereich der Hindenburgstraße gefertigt wurden, von Bedeutung. Hinweise bitte an die Polizei in Siegen unter der Telefonnummer 0271/70990 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Falls Hinweisgeber anonym bleiben wollen, stehen ausnahmsweise folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung: Hinweisgeber können sich auch unter der Telefonnummer 0271/7099-8800 melden. Für Fotos oder Videos kann das Portal nrw.hinweisportal.de verwendet werden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Angehörige des Öffentlichen Dienstes bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.  

Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung der Staatsanwaltschaft wird unter Ausschluss des Rechtsweges nach Maßgabe der Bedeutung der einzelnen Hinweise entschieden. Über die Zuerkennung der privaten Belohnung entscheiden nicht die Ermittlungsbehörden. (ots/r)

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Zuletzt bearbeitet am Mittwoch, 29. August 2018 11:46
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