Zweiter Terrorverdächtiger stellte Asylantrag in Bad Berleburg

Montag, 10. Oktober 2016 17:51 geschrieben von  Migration

BAD BERLEBURG. Einer der beiden Terrorverdächtigen, die in Zusammenhang mit einem geplanten Sprengstoffanschlag in Sachsen festgenommen wurden, hat seinen Asylantrag in Bad Berleburg gestellt.

Nach der Festnahme durch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei hat die Polizei am Montag in einer Pressekonferenz Details zur Festnahme und den Tätern bekannt gegeben. Nachdem der Verfassungsschutz Informationen weitergegeben hatte, hatte ein SEK eine Wohnung im Chemnitzer Ortsteil Kappel in der "Straße Usti nad Labem" 97 gestürmt. Die Wohnung war jedoch leer. Zuvor hatten die Beamten darin den Terrorverdächtigen Jaber Al-Bakr, in anderen Schreibweisen wird sein Vorname auch als Dschaber geschrieben, erkannt. Das SEK hatte zunächst einen Warnschuss abgegeben und war davon ausgegangen, dass der Mann in die Wohnung zurück läuft. Da davon ausgegangen werden musste, dass der Mann Sprengstoff bei sich trägt, sind die Beamten nicht auf ihn zugegangen - auch, um die Mitbewohner des Hauses nicht zu gefährden.

Sprengstoff TATP gefährlicher als TNT
Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden die Polizisten anschließend hunderte Gramm von Sprengstoff, der weitaus gefährlicher sein soll, als TNT. Nach Angaben der ZDF und der BILD-Zeitung handelt es sich dabei um den Sprengstoff TATP, der auch bei dem Versteck in Brüssel und an den Sprengstoffgürteln in Paris gefunden wurde. Der als Flüchtling nach Deutschland eingereiste Syrer wurde bereits vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Er hatte im Internet nach Anleitungen zur Bombenherstellung gesucht und entsprechende Materialien beschafft. Der Mann wurde am 10. Januar 1994 in Sasa, einer kleinen Stadt südlich von Damaskus, in Syrien, geboren. Im Februar 2015 reiste er nach Deutschland ein und stellte seinen Asylantrag in Dresden, der dann zunächst auf eine Dauer von drei Jahren anerkannt wurde.

Zweiter Tatverdächtiger stellte Asylantrag in Bad Berleburg
Der Mieter, der die Wohnung, in der sich der gesuchte Syrer aufhielt, angemietet hatte, wurde bereits am Samstag am Chemnitzer Hauptbahnhof festgenommen. Hierbei handelte es sich um einen 32-jährigen Mann, der ebenfalls aus Syrien stammt. Er war unter dem Namen (phonetisch) Callil H. bereits im November 2015 ebenfalls als Flüchtling nach Deutschland eingereist. Wie der Sächsische Staatsminister des Innern, Markus Ulbig, am Montagmittag in einer Pressekonferenz der Polizei Sachsen mitteilte, hatte dieser Mann seinen Asylantrag am 18. Dezember beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bad Berleburg gestellt. Zu seiner Unterbringung von November 2015 bis zum Dezember hatte der Minister nur Nordrhein-Westfalen genannt. Aus gut unterrichteten Kreisen hieß es, dass Asylsuchende, die ihren Antrag in Bad Berleburg stellen, auch in Einrichtungen in Olpe oder Bad Laasphe untergebracht sein könnten. In der Bezirksregierung Arnsberg war niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

Im März 2016 wurde der Asylantrag des zweiten Tatverdächtigen anerkannt und er wurde dann zunächst in Viersen untergebracht. Laut Auskunft von Innenminister Ulbig erfolgte der Umzug nach Chemnitz dann schließlich am 12. Juli.

In der Nacht zu Montag konnte auch der Hauptverdächtige, Dschaber Al-Bakr, festgenommen worden. Er hatte nach Auskunft der Polizei am Hauptbahnhof in Leipzig einen Landsmann angesprochen und gefragt, ob er bei ihm schlafen könne. Dieser Mann hatte Al-Bakr dann zu sich nach Hause eingeladen, ihn dort mit Hilfe eines Mitbewohners gefesselt und die Polizei alarmiert.

Der Generalbundesanwalt leitet nun die weiteren Ermittlungen gegen die beiden Syrer.

Die Polizei Sachsen hat in ihrem Facebookaccount die gesamte Pressekonferenz vom Mittag online gestellt. Das Video ist etwa eine Stunde lang.

Vor einigen Tagen war zudem heraus gekommen, dass das BAMF in mehr als 2000 Fällen gegen vermeintliche Flüchtlinge, die mit bewusst gefälschten Passdokumenten eingereist waren, keine Strafnazeigen erstattet hatte. Dies, so kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel an, werde in Zukunft nicht mehr der Fall sein. Ob die beiden Syrer ebenfalls falsche Passdokumente mitführten, wurde nicht berichtet.

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Zuletzt bearbeitet am Montag, 10. Oktober 2016 18:58

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