Amoklauf in München: Waffe aus Marburg - Festnahme

Mittwoch, 17. August 2016 13:18 geschrieben von  Migration

MÜNCHEN/MARBURG. Der Amokschütze von München, der im Juli neun Menschen erschoss und sich anschließend das Leben nahm, hat seine Waffen über das Darknet offenbar aus Marburg bezogen - dort nahmen Ermittler am Dienstag einen 31-Jährigen fest. Er soll auch anderen Kunden Waffen und Munition beliefert haben, unter anderem einen 17-jährigen Schüler aus Nordhessen.

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt (Main) mitteilte, nahmen die dort angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) und das Zollfahndungsamt Frankfurt am Dienstag in Marburg einen 31 Jahre alten Deutschen fest, der unter dem dringenden Verdacht steht, mit Schusswaffen und Munition illegal Handel getrieben und unter anderem die beim Amoklauf in München am 22. Juli verwendete Tatwaffe und die dazugehörige Munition geliefert zu haben. Ausgangspunkt für die Festnahme waren Ermittlungen gegen einen 62-jährigen Buchhalter aus Nordrhein-Westfalen und einen 17-jährigen Schüler aus Nordhessen - beide sollen bei dem mutmaßlichen Waffenhändler aus Marburg Schusswaffen und Munition erworben haben.

Waffen, Munition und Schwarzpulver bei Schüler in Nordhessen gefunden
Der 62-Jährige soll anlässlich eines Treffens am 4. Juni in Marburg von dem mutmaßlichen Waffenhändler eine Pistole und 100 Patronen im Kaliber 7,65 mm im Tausch gegen eine Pistole und 97 Patronen des Kalibers 9x19 mm erworben haben. Die eingetauschte Pistole nebst Munition wurde anlässlich der Durchsuchung der Wohnung des 62-Jährigen im Regierungsbezirk Amsberg am 27. Juli aufgefunden und sichergestellt. Der 17-jährige Tatverdächtige soll bei einem Treffen in der ersten Julihälfte in Marburg von dem mutmaßlichen Waffenhändler ein Repetiergewehr Karabiner Modell 1931 und 157 Patronen im Kaliber 7,5 mm zum Preis von 1.150 Euro erworben haben. Beides wurde der Durchsuchung des Zimmers des 17-Jährigen in der elterlichen Wohnung in Nordhessen in der Nacht vom 2. auf den 3. August aufgefunden und sichergestellt. Außerdem fand die Polizei bei dem Teenager eine Pistole Walther PK 380, drei Gewehre verschiedener Kaliber, vier Revolver verschiedener Kaliber, weitere 175 Patronen verschiedener Kaliber und etwa fünf Kilogramm Schwarzpulver. Auch dies wurde sichergestellt.

Um nun dem mutmaßlichen Waffenhändler auf die Spur zu kommen, schlugen die Ermittler dem Mann über einschlägige Internetforen im Darknet ein Scheingeschäft über die Lieferung einer Maschinenpistole mit vier Magazinen und insgesamt 700 Patronen sowie einer Pistole, Modell Glock 17, mit Magazinen und 100 Patronen im Kaliber 9x19 mm zum Gesamtpreis von 8000 Euro vor. Im Zuge der weiteren Kommunikation erklärte der mutmaßliche Waffenhändler, er habe die anlässlich des Amoklaufs in München verwendete Pistole mit Munition an den Amokschützen geliefert. Die Schusswaffe will der mutmaßliche Waffenhändler bei einem Treffen in Marburg am 20. Mai und 350 Patronen im Kaliber 9x19 mm am 18. Juli an den späteren Amokschützen von München verkauft haben. Diese Angaben werden gestützt durch Erkenntnisse aus den von der Staatsanwaltschaft München I und dem Bayerischen Landeskriminalamt geführten Ermittlungen.

Spezialeinheit nimmt mutmaßlichen Waffenhändler fest
Der mutmaßliche Waffenhändler wurde dann am Dienstag bei der Übergabe der Schusswaffen in Marburg von Kräften der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ), einer Spezialeinheit des Zollkriminalamts Köln, festgenommen. Die zum Verkauf bestimmte Maschinenpistole und die Pistole mit Munition wurden sichergestellt. Der Festgenommene hatte in einem Schulterholster eine durchgeladene Pistole zur Eigensicherung dabei. Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und wird dem Haftrichter in Marburg vorgeführt.

"Der Ermittlungserfolg beweist erneut, dass es im Internet keine lückenlose Anonymität und keinen vollständigen Schutz vor Strafverfolgung gibt", sagte ein Sprecher der Generalbundesanwaltschaft. Dies gelte auch für das sogenannte Darknet. Insbesondere Verstöße gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Betäubungsmittelgesetz könnten auch bei Ersttätern mit empfindlichen Strafen geahndet werden. (ots/pfa) 

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Zuletzt bearbeitet am Mittwoch, 17. August 2016 14:54
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